Baubeschluss zur Generalsanierung des Deutzer Rings

Baubeschluss zur Generalsanierung des Deutzer Rings

Wichtige Verbindung zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke

03.04.2020

Die Fahrbahn des Deutzer Rings weist im Abschnitt zwischen dem östlichen Zubringer und der Severinsbrücke erhebliche Schäden durch Verformungen in der Oberfläche auf. In Teilbereichen befinden sich Querrisse mit Ausbrüchen in der Deckschicht, die in der Vergangenheit bereits mehrere Oberflächensanierungen erforderlich machten. Ein fortschreitender Verschleiß der Substanz konnte damit jedoch nicht dauerhaft aufgehalten werden. Der Rat beauftragte das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung deshalb in seiner letzten Sitzung mit der Generalsanierung des Deutzer Rings im Vollausbau einschließlich der Erneuerung von Schutzplanken.

Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur nachhaltigen Substanzsicherung dringend erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen findet die Maßnahme gleichzeitig mit der Fortsetzung der notwendigen Kanal- und Sinkkastenerneuerung durch die Stadtentwässerungsbetriebe statt. Die Entwässerung des Deutzer Rings erfolgt in diesem Abschnitt derzeit noch über Sickerbrunnenanlagen und entspricht damit nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. In einem ersten Abschnitt wurde 2017 zwischen Gießener Straße und östlichem Zubringer der Kanalbau mit anschließendem Straßenbau auf dem Deutzer Ring fertiggestellt.

Bauablauf Für die Generalsanierung des Deutzer Rings werden zunächst in Fahrtrichtung Severinsbrücke zwei neue Kanäle gebaut und alle Sinkkästen neu hergestellt und daran angeschlossen. Im darauf folgenden Bauabschnitt erfolgt zwischen Severinsbrücke und östlichem Zubringer in Fahrtrichtung Kalk die rein straßenbauliche Generalinstandsetzung. Zusätzlich soll die Anschlussstelle „Im Hasental“/Deutzer Ring als Einfädelungsspur ausgebaut und damit die Unfallhäufungsstelle entschärft werden. Bei der Maßnahme werden lärmmindernde Fahrbahnbeläge eingebaut. Während des Bauablaufs kann der Verkehr, abschnittweise zunächst stadteinwärts, dann stadtauswärts, nur auf einer Fahrspur aufrecht gehalten werden. Bei gemeinsamer Durchführung der Maßnahmen – Kanal- und Straßenbau – wird die Bauzeit maximal 12 Monate betragen.

Quelle : Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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