+++ Sofortmittel Land NRW zur Corona-Krise +++
Sehr geehrte Deutzer Einzelhändler und Unternehmer,
nun ist es soweit. Das Antragsformular ist ab morgen, den 27.03.2020 vermutlich ab 12:00 Uhr online verfügbar. Allerdings ist zu beachten, dass lediglich eine elektronische Antragstellung über die seitens der Behörde zur Verfügung gestellte Schnittstelle möglich ist und der Antragssteller dort eine eidesstattliche Versicherung zu erklären hat. Etwaige falsche Aussagen gelten als Subventionsbetrug und werden strafrechtlich verfolgt. Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein, durch den laufende Verpflichtungen wie Mietzahlungen, Leasingraten, Kredite und weitere Kosten nicht beglichen werden können, was bei drei alternativen Fallkonstellationen angenommen wird. Zudem müssen wohl nach derzeitigem Stand die Zuschüsse als Einnahmen versteuert werden.
Hierzu folgender Link zum Antragsverfahren und detaillierten Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020